Allgemeine Verkaufs- und Geschäftsbedingungen
Gültig für alle AVISO-Firmen und -Niederlassungen weltweit (September 2005)
I Allgemeines
- Die nachfolgenden Verkaufsbedingungen gelten nur für Unternehmer oder juristische Personen auch des Öffentlichen Rechts. Diese Verkaufsbedingungen gelten für alle unsere Lieferverträge - auch für künftige Geschäftsbeziehungen gleicher Art.
- Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge kommen erst durch unsere Auftragsbestätigung oder Lieferung zustande. Geringfügige Abweichungen von unseren Angaben über Maße, Gewichte, Beschaffenheit und Qualität bleiben vorbehalten.
- Den allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner widersprechen wir ausdrücklich, soweit sie diesen Verkaufsbedingungen entgegenstehen oder von ihnen abweichen. Sie verpflichten uns nur, wenn wir uns schriftlich mit Ihnen einverstanden erklären. Dies gilt auch, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichender allgemeiner Verkaufsbedingungen des Käufers die Leistung ohne Erklärung eines Vorbehaltes ausführen.
II Preise
- Die Preise verstehen sich in Euro ab Firmensitz Jena. Für Lieferungen in Länder mit anderer Währung gilt der jeweils aktuelle Kurs auf Basis Euro. Es gelten die am Tage der Bestellung gültigen Preise zuzüglich der gesetzlich festgelegten Umsatzsteuer.
- Bei nach Vertragsschluss entstehenden wesentlichen Kostenerhöhungen, die für uns nicht vorhersehbar waren, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Währungsschwankungen oder Materialpreisschwankungen, behalten wir uns das Recht vor, diese an unseren Vertragspartner weiterzugeben, wenn zwischen Vertragsschluss und Übergabe bzw. Versand der Ware mehr als 12 Wochen liegen.
III Zahlungsbedingungen
- Unsere Forderungen sind spätestens 14 Tage nach Rechnungszugang ohne Abzug zu zahlen. Schecks und Akzepte werden wir nur zahlungshalber, letztere nur aufgrund besonderer Vereinbarungen akzeptieren. Wechselkosten und Diskontspesen nach den Sätzen der Privatbanken gehen zu Lasten des Käufers. Zahlungen gelten erst als an dem Tag geleistet, an welchen wir über den Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen können.
- Die Geltentmachung von Zurückbehaltungsrechten oder Aufrechnungen mit Gegenansprüchen des Vertragspartners ist ausgeschlossen, es sei denn, sie erfolgt mit unstrittigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen.
- Bei Zahlungsverzug sind, vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe, aber mindestens von 8% über den Basiszinssatz zu entrichten.
IV Eigentumsvorbehalt
- Alle von uns gelieferten Waren bleiben in unserem Eigentum, bis unser Vertragspartner sämtliche Forderungen aus seiner Geschäftsbeziehung mit uns beglichen hat (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Eine wie auch immer geartete Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch unseren Vertragspartner ist nur im Rahmen von dessen regelmäßigem Geschäftsverkehr zulässig.
- Unser Vertragspartner ist zur Veräußerung der Vorbehaltsware berechtigt, solange er seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag erfüllt, insbesondere nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Unser Vertragspartner ist verpflichtet, die Vorbehaltswaren unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern. Im Falle der Veräußerung der Vorbehaltsware tritt der bezahlte Kaufpreis an deren Stelle. Unser Vertragspartner tritt bereits jetzt alle aus einer etwaigen Veräußerung entstehenden Forderungen an uns ab. Er ist berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem Widerruf jederzeit einzuziehen. Soweit unsere Forderungen fällig sind, ist er verpflichtet, eingezogene Beiträge unverzüglich an uns abzuführen. Zur Abtretung der Forderung an Dritte ist er in keinem Fall berechtigt.
- Unser Vertragspartner ist verpflichtet, uns Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware unverzüglich nach Bekanntwerden mitzuteilen und uns alle für die Intervention notwendigen Informationen und Unterlagen zu geben. Er haftet für die Kosten, die für die Aufhebung des Zugriffes, insbesondere durch Erhebung der Drittwiderspruchsklage angefallen sind, soweit sie nicht von den betreibenden Gläubigern erlangt werden können.
- Bei vertragswidrigem Verhalten unseres Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die gelieferte Ware zurückzunehmen. Dies ist nur dann als Rücktritt vom Vertrag zu beurteilen, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklärt haben. Der Vertragspartner hat die Kosten der Rücknahme zu tragen. Wir sind berechtigt, zurückgenommene Vorbehaltsware nach Androhung zu verwerten und den Erlös - abzüglich angemessener Verwertungskosten - gegen unsere Forderungen zu verrechnen.
- Übersteigt der Wert der Sicherheiten gemäß der vorstehenden Absätze dieser Ziffer den Betrag der hierdurch gesicherten noch offenen Forderungen auf absehbare Dauer um mehr als 20%, ist der Vertragspartner berechtigt, von uns insoweit die Freigabe von Sicherheit zu verlangen, als die Überschreitung vorliegt.
V Lieferbedingungen/Vertragshindernisse
- Lieferzeiten gelten nur annähernd, sofern sie nicht schriftlich von uns als verbindlich anerkannt wurden. Lieferbar sind nur die in unseren jeweils gültigen Preislisten aufgeführten Einheiten.
- Wir sind zur Teillieferung berechtigt. Jede Teillieferung kann gesondert berechnet werden. Bei Bestellung auf Abruf muss der Abruf mindestens zwei Wochen vor dem gewünschten Auslieferungstermin erfolgen.
- Leistungsunterbrechungen oder Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder ähnlichen Umständen, die uns die Leistung dauerhaft oder zeitweilig unmöglich machen oder unzumutbar erschweren und die wir nicht zu vertreten haben (rechtmäßiger Streik oder Streik in Drittbetrieben, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Krieg und höhere Gewalt) berechtigen uns, die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben. Schadensersatzansprüche unseres Vertragspartners sind in einem solchen Falle ausgeschlossen.
- Entstehen uns infolge der Leistungsunterbrechung oder Verzögerung erhebliche Nachteile, insbesondere Terminschwierigkeiten, so sind wir berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dauert die Behinderung länger als 6 Wochen, ist der Vertragspartner nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten.
- Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn wir von unserem Lieferanten nicht rechtzeitig beliefert werden und den Liefergegenstand auch nicht anderweitig mit zumutbarem Aufwand beschaffen können.
- Versand:
- Ist ein Versand der Produkte erforderlich, so erfolgt dieser ab unserem Firmensitz auf Rechnung unseres Vertragspartners. Mangels besonderer Vereinbarungen steht uns die Wahl des Transportunternehmens sowie des Transportmittels frei. Die Gefahr geht ab Versand auf unseren Vertragspartner über. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
- Verzögert sich der Versand oder die Ablieferung durch Umstände, die unser Vertragspartner zu vertreten hat, so geht die Gefahr durch Mitteilung der Versand- bzw. Übergabebereitschaft über. Die hierdurch entstehenden Kosten (insbesondere Lagerspesen) hat unser Vertragspartner zu tragen.
- Wir sind nicht verpflichtet, die Sendung gegen Transportschäden zu versichern oder versichern zu lassen, es sei denn, wir haben eine entsprechende Verpflichtung schriftlich übernommen.
- Wir übernehmen keinerlei Beschaffungsrisiko und keinerlei Garantien irgendwelcher Art, es sei denn, hierüber wurde eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit dem Vertragspartner geschlossen.
- Wir sind berechtigt, die Leistung zu verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass unsere Zahlungsansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit unseres Vertragspartners gefährdet wird. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn unsere Forderungen beglichen oder für sie Sicherheit geleistet wird. Fordern wir unseren Vertragspartner dazu auf, innerhalb einer Woche nach seiner Wahl unsere Forderungen zu begleichen oder Sicherheit zu leisten, so können wir nach erfolglosem Fristablauf vom Vertrag zurücktreten. §323 BGB gilt entsprechend.
- Ist die Ware schon ausgeliefert, so können wir unter den Voraussetzungen der Ziff. 8 vom Vertrag zurücktreten und ihre Rückgabe verlangen. Das Recht unseres Vertragspartners zur Weiterveräußerung erlischt in diesem Fall.
VI Mangelhaftung
- Wir haften nicht dafür, dass unsere Waren für den von unserem Vertragspartner gewünschten Zweck geeignet und verwendbar sind. Unsere anwendungstechnische Beratung erfolgt nach bestem Wissen, ist jedoch unverbindlich und befreit unseren Vertragspartner nicht davon, unsere Waren auf ihre Eignung und Verwendbarkeit für seine Zwecke zu überprüfen.
- Für Mängel haften wir ein Jahr ab Ablieferung. Für Softwareprodukte erstreckt sich die Mangelhaftung nur auf Programmierfehler, nicht darauf, dass der Betrieb frei von Unterbrechungen und Fehlern bleibt.
- Manche unserer Produkte haben eine eingeschränkte Haltbarkeit. Die Mindesthaltbarkeitsdauer und die Hinweise zur sachgerechten Lagerung sind auf der Verpackung oder den Dokumenten, die den Produkten beiliegen oder auf unserer Website angegeben. Die Mindesthaltbarkeitsdauer setzt die Einhaltung unserer Lagerungs-hinweise voraus. Wir weisen darauf hin, dass wir für Mängel, die auf dem Ablauf der angegebenen Haltbarkeitsdauer beruhen, nicht haften.
- Unser Vertragspartner ist verpflichtet, erkennbare Mängel gelieferter Waren, Mengenabweichungen oder Fehllieferungen innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Verborgene Mängel sind uns unverzüglich nach Entdeckung zu melden. Wir haften nicht für Mängel, bei denen diese Rügefristen nicht eingehalten werden.
- Unsere Mangelhaftung erlischt, wenn die Waren unsachgemäß behandelt, gelagert oder verarbeitet (vermischt oder verbunden) werden, es sei denn, der Mangel beruht nicht hierauf.
- Im übrigen sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung) berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung sind wir nach billigem Ermessen wahlweise berechtigt, die Rücksendung des schadhaften Teils zur Nachbesserung an uns zu verlangen oder die Reparatur/Nachbesserung vor Ort auszuführen.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl, hat unser Vertragspartner das Recht zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten, sofern er nicht aufgrund eines pflichtwidrigen Verhaltens das Fehlschlagen zu verantworten hat.
- Ziffer 6 - 7 gelten nicht, soweit wir Mängel arglistig verschwiegen oder eine Garantie über die Beschaffenheit der Ware übernommen haben.
VII Schadenersatz
Unbeschadet der Bestimmungen über die Mangelhaftung sowie anderer in diesen Verkaufsbedingungen getroffener spezieller Regelungen leisten wir Schadenersatz, egal auf welcher Rechtsgrundlage, ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.
- Wir ersetzen vollumfänglich Schäden, die durch das Fehlen von uns ausdrücklich übernommener Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien entstanden sind, wenn diese Garantien dazu dienten, den eingetretenen Schaden zu verhindern sowie Schäden, die wir vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
- Haben wir grob fahrlässig gehandelt, so leisten wir darüber hinaus Schadenersatz, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. In diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden unmittelbaren Schaden beschränkt. Folgeschäden wie z. B. entgangener Gewinn werden nicht erstattet. Summenmäßig ist die Haftung auf den Kaufpreis beschränkt.
- Ziff. 2 gilt entsprechend für Schadenersatz wegen Verzugs, sofern unsere Pflicht-verletzung nur auf grobe Fahrlässigkeit beruht.
- Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht (Unmöglichkeit) ist ausgeschlossen.
- Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
- Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber eingeschränkt ist, gelten diese Bestimmungen auch im Hinblick auf die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
VIII Gefahrenhinweis
- Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Produkte ausschließlich für Laboratoriums- und Forschungszwecke bestimmt sind. Wir liefern solche Produkte daher nur an öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- und Lehranstalten, technische Gewerbebetriebe bzw. einschlägige Industrie. Wir lehnen daher jede Haftung für Schäden ab, die aus unsachgemäßer Handhabung oder bei Anwendung im Haushalt oder an Mensch und Tier entstehen könnten. Wir untersagen ausdrücklich die Weitergabe giftiger (gefährlicher) Stoffe an Privatpersonen. Außerdem wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Fehlen eines Gefahrenkennzeichens nicht bedeutet, dass das betreffende Produkt harmlos ist. Ebenso ist jegliche Haftung unsererseits für Schäden an Personen - oder Sachschäden - die durch unsachgemäße Handhabung oder Lagerung der Produkte bei unserer Vertragspartei oder Dritten entstehen, ausgeschlossen. Soweit für den Verkehr einschließlich Lieferung, Lagerung, Verarbeitung oder Handel mit bestimmten Produkten einschlägige nationale oder internationale Gesetze oder Verordnungen gelten, sind diese vom Vertragspartner ebenfalls zu beachten.
- Unser Vertragspartner ist verpflichtet, uns von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art freizustellen, die auf der rechtswidrigen, unrichtigen, ohne die erforderlichen behördlichen Genehmigungen erfolgenden oder gegen die obigen Bestimmungen in diesen Verkaufsbedingungen verstoßende Verwendung unserer Waren beruhen oder aus einer sonstigen unsachgemäßen Nutzung herrühren. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch Rechtsverteidigungskosten (z. B. Gerichts- und Anwaltskosten).
IX Lizenzen
- Für den Fall, dass unsere Produkte mit dazugehöriger Software ausgestattet sind, wird auf folgendes hingewiesen: Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Die Lizenzgebühr ist in einem solchem Fall im Preis des Produktes enthalten.
- Unser Vertragspartner erhält eine nichtausschließliche Lizenz zur Nutzung der Software ausschließlich für das Produkt. Die Übertragung der Software auf einen Dritten ist nur zusammen mit dem Produkt erlaubt. Mit der Übertragung erlöschen alle Nutzungsrechte unseres Vertragspartners. Alle vorhandenen Kopien der Software sind zu löschen oder uns zurückzugeben.
X Belastung mit Schutzrechten Dritter
Für Rechte oder Ansprüche Dritter, die auf gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten beruhen, haften wir nur dann, wenn der Anspruch der Dritten nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland besteht.
XI Exportregelungen
Unterliegen unsere Waren Ausfuhrkontrollbestimmungen (insbesondere Lizenzen, Bewilligungen und Genehmigungen), so sorgen wir für deren Einhaltung. Bestimmungen über die Einführung der Waren in das Land unseres Vertragspartners oder in ein Drittland sind von unserem Vertragspartner zu beachten.
XII Veräußerung der Produkte
Im Falle der Veräußerung unserer Produkte hat unser Vertragspartner seine vertraglichen Verpflichtungen (insbesondere Beschränkungen der Nutzungsrechte an der Software, Beachtung der Ausfuhrvorschriften) dem Erwerber weiterzugeben.
XIII Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist für beide Teile Jena, Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist für beide Teile Jena. Dies gilt auch für Klagen im Wechsel- oder Scheckprozess. Wir können jedoch den Vertragspartner auch an jedem anderen für ihn begründeten Gerichtsstand verklagen.
XIV Schlussbestimmungen
Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern findet deutsches Recht Anwendung. Die Bestimmungen des UN-Abkommens zum internationalen Warenkauf (CISG) sind ausgeschlossen. Sollten unsere Verkaufsbedingungen teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Für den Fall der Rechtsunwirksamkeit nur eines Teiles einer Bestimmung gilt dies nur dann, wenn der unwirksame Teil der Regelung von dem wirksamen zu trennen ist.


